Die Projektabrechnung umfasst drei Teile:
- Teil 1: Präsentation bei einer Jugendgesundheitskonferenz 2018
- Teil 2: Übermittlung des Verwendungsnachweises (Projektprotokoll & Fotos)
- Teil 3: Übermittlung der Originalbelege
Teil 1: Präsentation
Präsentieren Sie Ihre Initiative bei einer der fünf Jugendgesundheitskonferenzen, die im Jahr 2018 stattfinden. Die Präsentation soll dabei mit möglichst viel Aktivität verbunden werden, um den Jugendlichen vor Ort die Gelegenheit zu bieten, eigene Erfahrungen machen und Gesundheitsförderung am eigenen Körper erleben zu können.
Teil 2: Verwendungsnachweis & Dokumentation
Zum Zwecke der Dokumentation dient ein Protokoll, das über Teilnehemer/-innen und Lessons lerned aus der Projektumsetzung Auskunft gibt. Bitte übermitteln Sie dieses gemeinsam mit einigen Fotos vom Projektverlauf per E-Mail oder Post.
Hier finden Sie die Vorlage für das Projektprotokoll zum Download
Teil 3: Übermittlung der Originalbelege
Übermitteln Sie bitte alle Rechnungen und Zahlungsbelege, die der Abrechnung der Projektunterstützung zugrunde liegen. (Auf Wunsch können die Originalbelege retourniert werden - bitte schreiben Sie hierfür ein kurzes Mail an johannes.heher@logo.at)
Wofür darf die Projektunterstützung NICHT verwendet werden?
- betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
- Overhead-Stunden
- Projektarbeitszeit
- Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smarthphone, Handy, Tablet, etc.) - außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
- Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
- Parteiwerbung
- projektfremde Ausgaben
- Honorar für Mitglieder des Projektteams bzw. Mitarbeiter/-innen der Organisation/Einrichtung (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden - z.B. für die Leitung eines Workshops, usw.)
- Pfand oder Sicherheitsleistungen