Nach der Projektumsetzung

• ABRECHNUNG & PROJEKTABSCHLUSS •

Die Projektabrechnung umfasst drei Teile:

  • Teil 1: Präsentation bei einer Jugendgesundheitskonferenz im Jahr der Projektumsetzung​*
  • Teil 2: Übermittlung des Verwendungsnachweises (Projektprotokoll & Fotos)
  • Teil 3: Übermittlung der Belege (via Scan digital oder gerne auch voa Post)

Teil 1: Präsentation 

Präsentieren Sie Ihre Initiative bei einer der drei Jugendgesundheitskonferenzen, die im Jahr 2023 stattfinden. Dabei handelt es sich um eine Art regionale "Gesundheitsmesse" für junge Menschen. Die Präsentation soll dabei mit möglichst viel Aktivität verbunden werden, um den Jugendlichen vor Ort die Gelegenheit zu bieten, eigene Erfahrungen machen und Gesundheitsförderung am eigenen Körper erleben zu können.

​Teil 2: Verwendungsnachweis & Dokumentation

Zum Zwecke der Dokumentation dient ein Protokoll, das über Teilnehemer:innen und Lessons lerned aus der Projektumsetzung Auskunft gibt. Bitte übermitteln Sie dieses gemeinsam mit einigen Fotos vom Projektverlauf per E-Mail oder Post.

Teil 3: Übermittlung der Originalbelege

Übermitteln Sie bitte bis spätestens 1. Dezember 2023 alle Rechnungen und Belege der aktuellen Saison per Scan digital oder via Post, die der Abrechnung der Projektunterstützung zugrunde liegen. (Auf Wunsch können die Originalbelege retourniert werden - bitte schreiben Sie hierfür ein kurzes Mail an [email protected]). Es können ausschließlich Ausgaben innerhalb des definierten Umsetzungszeitraum abgerechnet werden (Rechnungsdatum liegt zwischen 1.1.2023 - 30.11.2023).


Abrechnungszeitraum

Die Abrechnung von regionalen Initiativen der Saison 2023 kann ab dem Zeitpunkt der Jugendgesundheitskonferenz, bei dem sie präsentiert werden, bis zum 1. Dezember 2023 erfolgen. Es können ausschließlich Ausgaben innerhalb des definierten Umsetzungszeitraum abgerechnet werden (Rechnungsdatum liegt zwischen 1.1.2023 und 30.11.2023).


Wofür darf die Projektunterstützung NICHT verwendet werden?

  • betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
  • Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit
  • Honorare für Mitglieder des Projektteams bzw. Mitarbeiter/-innen der Organisation/Einrichtung (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden - z.B. für die Leitung eines Workshops, usw.)
  • Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
  • nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 800,- brutto Warenwert)
  • Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smarthphone, Handy, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten - außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
  • Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
  • Ausgaben von mehr als € 100, - für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex "Ernährung" (z.B. Kochkurs) - Bitte achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps finden Sie auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
  • Lebensmittel & Getränke, die im Gegensatz zu einer ausgewogenen Ernährung entlang der steirischen Ernährungspyramide stehen (z.B. Chips & Knabberzeug, Energy Drinks, Limonaden, Schokolade & Süßigkeiten, usw.) - Ausnahme: Es steht nicht der Verzehr der Produkte im Vordergrunde (z.B. sie werden zur Analyse von Inhaltsstoffen o.Ä. verwendet)
  • Souveniers
  • Parteiwerbung
  • projektfremde Ausgaben
  • Pfand- und Sicherheitsleistungen

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht Ihnen das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise VOR Anschaffung bzw. Projektdurchführung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon.
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