NACH DER PROJEKTUMSETZUNG
ABRECHNUNG & PROJEKTABSCHLUSS
DIE PROJEKTABRECHNUNG UMFASST DREI TEILE:
- Teil 1: Präsentation bei einer Jugendgesundheitskonferenz im Zeitraum der jeweiligen Förderperiode
- Teil 2: Übermittlung des Verwendungsnachweises (Projektprotokoll & wenige aussagekräftige Fotos)
- Teil 3: Übermittlung der Belege (via Scan digital oder gerne auch via Post)
Teil 1: Präsentation
Präsentieren Sie Ihre Initiative bei einer der regionalen Jugendgesundheitskonferenzen in der Steiermark oder in Kärnten, die im Jahr 2025/26 stattfinden. Dabei handelt es sich um eine Art regionale „Gesundheitsmesse“ für junge Menschen. Die Präsentation soll dabei mit möglichst viel Aktivität verbunden werden, um den Jugendlichen vor Ort die Gelegenheit zu bieten, eigene Erfahrungen machen und Gesundheitsförderung am eigenen Körper erleben zu können.
Teil 2: Verwendungsnachweis & Dokumentation
Zum Zwecke der Dokumentation dient ein Protokoll, das über Teilnehemer:innen und Lessons lerned aus der Projektumsetzung Auskunft gibt. Bitte übermitteln Sie dieses gemeinsam mit einigen wenigen aussagekräftigen Fotos vom Projektverlauf per E-Mail oder Post.
Teil 3: Übermittlung der Belege
Übermitteln Sie bitte bis spätestens 30. Juni 2026 alle Rechnungen und Belege der aktuellen Saison per Scan digital oder via Post, die der Abrechnung der Projektunterstützung zugrunde liegen. (Auf Wunsch können Originalbelege retourniert werden – bitte schreiben Sie hierfür ein kurzes Mail an [email protected]). Es können ausschließlich Ausgaben innerhalb des definierten Umsetzungszeitraum abgerechnet werden (Rechnungsdatum liegt zwischen 1. Juli 2025 – 30. Juni 2026).
ABRECHNUNGSZEITRAUM
Die Abrechnung von regionalen Initiativen der Saison 2025/26 kann ab dem Zeitpunkt der Jugendgesundheitskonferenz, bei dem sie präsentiert werden, bis zum 30. November 2026 erfolgen. Es können ausschließlich Ausgaben innerhalb des definierten Umsetzungszeitraum abgerechnet werden (Rechnungsdatum liegt zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026).
WOFÜR DARF DIE PROJEKTUNTERSTÜTZUNG NICHT VERWENDET WERDEN?
- betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
- Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit
- Honorare für Mitglieder des Projektteams bzw. Mitarbeiter/-innen der Organisation/Einrichtung (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden – z.B. für die Leitung eines Workshops, usw.)
- Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
- nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 1.190,- brutto Warenwert)
- Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smarthphone, Handy, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten – außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
- Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
- Ausgaben von mehr als € 100, – für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex „Ernährung“ (z.B. Kochkurs) – Bitte achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps finden Sie auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
- Lebensmittel & Getränke, die im Gegensatz zu einer ausgewogenen Ernährung entlang der steirischen Ernährungspyramide stehen (z.B. Chips & Knabberzeug, Energy Drinks, Limonaden, Schokolade & Süßigkeiten, usw.) – Ausnahme: Es steht nicht der Verzehr der Produkte im Vordergrunde (z.B. sie werden zur Analyse von Inhaltsstoffen o.Ä. verwendet)
- Souveniers
- Parteiwerbung
- projektfremde Ausgaben
- Pfand- und Sicherheitsleistungen
Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht Ihnen das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise VOR Anschaffung bzw. Projektdurchführung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail [email protected] oder Telefon.
ANSPRECHPERSON
VIKTORIA TIMISCHL, BA
+43 676 45 63 626
[email protected]