FIX Z'SAMM

INFORMATIONEN FÜR PROJEKTPARTNERSCHAFT 2025 bis 2028

XUND und DU-Projektpartner Steiermark und Kärnten!

HARD FACTS

Das war der Prozess für die Bewerbungen

  • Bewerbungen mittels digitalem oder downloadbaren Antragsformular 
  • Einreichfristen:  30.06.2025 (Steiermark) und 28.11.2025 (Kärnten)
  • Juryentscheidungen und Bekanntgaben
  • Start der Projektpartnerschaften mit 01.07.2025 (Steiermark) und 01.01.2026 (Kärnten)
  • Nach Übermittlung der signierten Kooperationsvereinbarungen folgen die Überweisungen der ersten Fördertranchen

Dauer der Vereinbarung

XUND und DU-Projektpartner:innen! 

Die Einreichfrist für die Bewerbungen in Kärnten endete mit 28.11.2025. Es haben sich unglaublich 35 Organisationen aus ganz Kärnten beworben und die Jury hat bereits fachlich entscheiden, wer von diesen 35 ab 01.01.2026 XUND und DU-Partner:in in Kärnten werden kann. Wir gratulieren herzlich den 18 Bewerber:innen zur Partnerschaft und freuen uns auf die Zusanmmenarbeit in den nächsten drei Jahren!

Hier gehts zu den Projektpartnerschaften Kärnten …

Ab 01.07.2025 waren wieder XUND und DU-Projektpartnerschafts-Bewerbungen für den Zeitraum 2025 bis 2028 in der Steiermark möglich! Die Antragsfrist für die Bewerbung war bis zum 30. Juni 2025. Es wurden von 31 Bewerbungen bereits 25 engagierte Einrichtungen in der Steiermark von unserer Fachjury ausgewählt.

Hier gehts zu den Projektpartnerschaften Steiermark …

Gegenstand der Vereinbarung

  • Die Projektpartnerschaften werden bis zum 31.12.2028 abgeschlossen.
  • Die Einrichtung/Organisation setzt jährlich mindestens 4 Aktivitäten, Projekte oder Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheitskompetenz, mit Fokus auf psychosoziale Gesundheit junger Menschen, um.
  • Für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft stehen der Einrichtung insgesamt € 3.500, – (Stmk.) bzw.  € 3.000, – (Kärnten) zur Verfügung, ausbezahlt in drei Tranchen.
  • Die Einrichtung/Organisation präsentiert an mindestens einer Jugendgesundheitskonferenz pro Jahr ihre umgesetzten Aktivitäten.
  • Die Mitarbeiter:innen der Einrichtung/Organisation nehmen an mindestens einer Fortbildung zum Themenkomplex der „Gesundheitskompetenz“ pro Jahr teil.

Abrechnung

Zum Nachweis über die Verwendung der Projektunterstützung für die Fördertranche müssen jeweils bis zum 15.01. im darauffolgendem Jahr folgende Nachweise erbracht werden:

  • Kurz-Protokolle für die (mindestens 4) Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft pro Jahr (Hinweis: Eine Vorlage steht auf dieser Website zum Download bereit)
  • Mindestens 1 aussagekräftiges Foto bzw. Video je Aktivität
  • Eine Aufstellung aller Ausgaben für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft (Hinweis: Eine Vorlage als Excel-Tabelle steht auf dieser Website zum Download bereit). Die Brutto-Rechnungskopien pro Projekt digital oder per Post an XUND und DU übermitteln aber die Originalbelege müssen aufbewahrt und auf Aufforderung innerhalb von 7 Jahren vorgelegt werden können.

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen bzw. weiteres ist auch via dem PDF-Factsheet lesbar. Selbstverständlich stehen auch wir jederzeit bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.

 

Wann bekommen wir die Fördertranche überwiesen?
Die erste Fördertranche wird innerhalb von 4 Wochen überwiesen. Die weiteren Tranchen iHv. € 1000,- werden nach Abrechnungen pro Jahr jeweils bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das in der Kooperationsvereinbarung angegebene Konto überwiesen.

 

Was, wenn nicht die gesamte zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet wurde?
Im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz soll die Fördertranche bestmöglich für Aktivitäten im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzt werden. Restbeträge, die über 10% des im Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Budgets ausmachen, müssen im Rahmen der Abrechnung an LOGO jugendmanagement gmbh rücküberwiesen werden.

 

Was, wenn wir mehr als die zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet haben? Kann auch mehr abgerechnet werden?
Ausgaben für Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft, die über die Fördertranche hinausgehen, können (im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz) nicht für die Abrechnung im darauffolgenden Jahr verwendet werden. Selbstverständlich können für die Umsetzung der Aktivitäten weitere Finanzierungsquellen hinzugezogen werden – solange damit kein Gewinn erwirtschaftet wird.

 

Müssen Ausgaben für alle Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft getätigt werden?
Nein. Es müssen nicht für alle Aktivitäten Ausgaben nachgewiesen werden. Jedoch müssen auch jene Aktivitäten dokumentiert werden, für die keine Ausgaben getätigt wurden.

 

Welche Ausgaben können nicht abgerechnet werden

  • betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
  • Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit bzw. Personalstunden
  • Honorare für Mitglieder des Projektteams (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden – z.B. für die Moderation eines Workshops, usw.)
  • Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
  • nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 1.000,- netto Warenwert)
  • Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smartphone, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten – außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
  • Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
  • Ausgaben von mehr als € 100, – für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex „Ernährung“ (z.B. Kochkurs) – Bitte achte auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps findest du auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
  • Souveniers
  • Parteiwerbung
  • projektfremde Ausgaben
  • Pfand– und Sicherheitsleistungen

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht dir das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise vor Anschaffung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon.

ANSPRECHPERSON

Dipl. SBP Gregor Fasching
+43 316 90 370 226
+43 676 866 30 223
[email protected]