HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

FAQ's

FRAGEN & ANTWORTEN

Was, wenn nicht die gesamte Projektunterstützung verwendet wird?

Alle Projektverantwortlichen sind angehalten, die Projekte gewissenhaft zu planen und nur um jene Unterstützung anzusuchen, die auch tatsächlich für die Umsetzung des Projekts benötigt wird. Uns ist jedoch durchaus bewusst, dass sich Projekte während der Umsetzungsphase individuell (und oft unvorhersehbar) entwickeln können.

Sollte daher das Budget nicht voll ausgereizt werden, empfehlen wir den projektverantwortlichen Personen, dieses im Sinne des Projekts (z.B. für Maßnahmen zum Zwecke der Nachhaltigkeit, für eine etwaige Wiederholung des Projekts zu einem späteren Zeipunkt, usw.) zu verwenden. Ausgaben mit reinem Selbstzweck, eigene Personal- oder Betriebskosten, Bereicherungen, usw. (siehe auch weiter unten) sind ausgeschlossen und werden bei der Abrechnung nicht akzeptiert. Weitere Informationen zu den nicht-abrechenbaren Ausgaben finden Sie hier.

Sollten Unklarheiten bzw. Unsicherheiten bezüglich Anschaffungen bestehen steht das Projektteam unter der Telefonnummer +43 (0) 676 | 45 63 626 bzw. [email protected] für eine Abklärung sehr gerne zur Verfügung!

Mit dem geplanten Projekt soll die Gesundheitskompetenz der Jugendlichen gefördert werden. Dabei soll das Wissen über die eigene Gesundheit und/oder die Befähigung zum selbstbestimmten Handeln im Bereich der eigenen Gesundheit im Vordergrund stehen.
  • Mit dem geplanten Projekt soll der Themenkomplex der „Gesundheitskompetenz“ angesprochen werden.
  • Das geplante Projekt soll als Hauptzielgruppe (sozial benachteiligte) Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren ansprechen.
  • Durch das geplante Projekt soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht werden, nachhaltige Erfahrungen im Bereich der persönlichen Gesundheit zu machen.
  • Das Projekt soll eine nachhaltige Wirkung auf die Teilnehmenden haben.
    Das geplante Projekt soll bezüglich der finanziellen und zeitlichen Ressourcen realistisch umsetzbar sein.
  • Das geplante Projekt MUSS im Rahmen einer regionalen Jugendgesundheitskonferenzen jugendgerecht präsentiert werden.

Nähere Details zu den Projektkriterien finden Sie hier

Ausgeschlossen werden jedenfalls Projekte, die:

 

  • bereits vor Projektansuchen beendet sind bzw. bei denen bereits ein Großteil umgesetzt wurde.
  • einer Beurteilung im Rahmen einer Ausbildung zugrunde liegen (z.B. Matura-Projekte, LAP, usw.).
  • im Regelunterricht an der Schule oder einer anderen Einrichtung des formalen Bildungsbereichs stattfinden (Schulen als Lebensraum von jungen Menschen sind jedoch sehr willkommen und natürlich nicht per se vom Fördercall ausgeschlossen!).
  • zur eigenen Bereicherung führen.
  • einen reinen Selbstzweck (z.B. Geburtstagsparty, Maturaball, usw.) erfüllen.
  • gegen rechtliche, ethische und/oder demokratische Grundsätze verstoßen.
  • gegen zivilgesellschaftliche Grundsätze (z.B. Diskriminierung, usw.) verstoßen.
  • betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
  • Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit
  • Honorare für Mitglieder des Projektteams bzw. Mitarbeiter:innen der Organisation/Einrichtung (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden – z.B. für die Leitung eines Workshops, usw.)
  • Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
  • nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 1.190,- brutto Warenwert)
  • Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smarthphone, Handy, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten – außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
  • Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
  • Ausgaben von mehr als € 100, – für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex „Ernährung“ (z.B. Kochkurs) – Bitte achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps finden Sie auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
  • Lebensmittel & Getränke, die entgegen einer ausgewogenen Ernährung entlang der steirischen Ernährungspyramide stehen (z.B. Chips & Knabberzeug, Energy Drinks, Limonaden, Schokolade & Süßigkeiten, usw.) – Ausnahme: Es steht nicht der Verzehr der Produkte im Vordergrund (z.B. sie werden zur Analyse von Inhaltsstoffen o.Ä. verwendet)
  • Souveniers
  • Parteiwerbung
  • projektfremde Ausgaben
  • Pfand- und Sicherheitsleistungen

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht Ihnen das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise VOR Anschaffung bzw. Projektdurchführung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail [email protected] oder Telefon.

Nein, jedes Projekt muss in der Steiermark oder in Kärnten stattfinden.

Punktuelle bzw. kurzfristige Initiativen der Saison 2025/26 sollen zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 umgesetzt werden. Mittel- bzw. langfristige Maßnahmen sollen in diesem Zeitraum zumindest gestartet werden.

Der Fördercall steht Multiplikatorinnen und Multplikatoren aus allen Bereichen der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit, Gemeinden, Privatpersonen, die sich mit und für Jugendliche engagieren und vielen mehr offen. Privatpersonen (und auch die projektverantwortlichen Personen) müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um die Projektunterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ja, das Projekt muss jedoch in der Steiermark oder in Kärnten stattfinden und Jugendliche mit aktuellem Lebensmittelpunkt in der Steiermark oder in Kärnten müssen sich daran beteiligen. Jugendliche aus anderen Ländern können aber selbstverständlich teilnehmen!

Grundsätzlich ja. Nicht unterstützt werden jedoch Maturaprojekte, Diplomarbeiten, Projekte, die im Regelunterricht stattfinden und Projekte bzw. Arbeiten, für die eine Notengebung durch die Schule oder Ausbildungsstätte erfolgt. Die Schule als Lebensraum von jungen Menschen soll im Vordergrund stehen – Beispiele hierfür sind die Gestaltung von Pausen, von Räumen, vom Außenbereich, Projekte außerhalb des Regelunterrichts, usw.

Hier geht’s zum Ablauf der Projektunterstützung

Die Projektdauer kann von Vorhaben zu Vorhaben unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt, dass Projekte der Saison 2025/26 zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 zumindest gestartet und alle Anschaffungen, die abgerechnet werden sollen, getätigt sein müssen.

Ja, zusätzliche Finanzierungsquellen sind möglich. Das Projekt darf jedoch auf keinen Fall Gewinn erzielen.
Nach der Übermittlung des Projektansuchens werden Sie innerhalb von zwei Wochen vom XUND und DU-Projektteam kontaktiert. Wurde das Projekt erfolgreich ausgewählt, erhält man eine Projektvereinbarung.

Bereits die Bewilligung des Projektansuchens ist gleichzeitig eine Garantie, dass Ihr Projekt nach Umsetzung und Abrechnung der Kosten finanziell unterstützt wird. Die Projektunterstützung wird nach der Präsentation bei der Jugendgesundheitskonferenz und nach Erhalt des Projektprotokolls, sowie der Übermittlung aller Rechnungsbelege auf das in der Projektvereinbarung angeführte Konto ausgezahlt.

Projekte der Saison 2025/26 müssen bis zum 30. November 2026 abgerechnet werden. Als Verwendungsnachweis dient die Präsentation des Projekts im Rahmen einer Jugendgesundheitskonferenz, sowie ein Projektprotokoll und einige Fotos (Übermittlung per Mail an [email protected] möglich). Zusätzlich können die Belege im Original per Post (an LOGO jugendmanagement gmbH, z.H. Viktoria Timischl, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz) geschickt werden (Die Originalbelege können selbstverständlich auch persönlich übergeben werden). Bitte nehmen Sie im Schreiben Bezug auf Ihr Projekt (z.B. mit dem Projekttitel, der Projektnummer usw.), um Verwechslungen auszuschließen. Auf (schriftlich geäußerten) Wunsch können die Rechnungen wieder per Post retourniert werden. In diesem Fall müssen die Originalbelege entsprechend der gesetzlichen Frist und für den Fall einer Prüfung durch den Landes- oder Bundesrechnungshof bis zum 31.12.2032 aufbewahrt werden. Sie können jedoch die Belege auch gerne via digitalem Scan via E-Mail übermitteln.

Jein – Grundsätzlich kann in der ersten Phase des Fördercalls pro Standort und Förderperiode maximal eine Initiative unterstützt werden. Fungiert eine Organisation jedoch z.B. als Trägerorganisation, kann ein Projekt pro Standort unterstützt werden (z.B. bei Schulsozialarbeit, offene Jugendarbeit, Jugendwohlfahrt, usw.). In der zweiten Phase (ab April 2026) wird der Fördercall – sofern noch Mittel verfügbar sind – erweitert und es wird (unter bestimmten Voraussetzungen) eine zweite Initiative pro Einrichtung bzw. Standort möglich.

Es gibt keine Einreichfristen. Grundsätzlich können Projektansuchen – so lange Mittel im periodischen Fördertopf vorhanden sind – bis zur jeweiligen Jugendgesundheitskonferenz, bei der die Initiative präsentiert werden sollen, eingereicht werden. Es gilt das First-come-first-served-Prinzip (Eingangszeitpunkt des Projektansuchens).

Ja. Sollte Ihr Projektansuchen abgelehnt werden, wird dies klar begründet. Sie können die Anregungen in den Projektantrag einpflegen und das Projekt wiederholt einreichen.
Das Projekt XUND und DU versteht Gesundheitskompetenz laut Definition nach Kristine Soerensen (et al. 2012): Gesundheitskompetenz umfasst das Wissen, die Motivation und die Kompetenzen von Menschen, relevante Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden um im Alltag Entscheidungen treffen zu können, die ihre Lebensqualität erhalten oder verbessern.

ANSPRECHPERSON

VIKTORIA TIMISCHL, BA
+43 676 45 63 626
[email protected]