
Die Projektpartnerschaften wurden bis zum 31.12.2023 geschlossen.
Zum Nachweis über die Verwendung der Projektunterstützung für die Fördertranche 2022 müssen bis zum 13.01.2023 folgende Nachweise erbracht werden:
Alle Unterlagen können entweder digital per E-Mail oder per Post übermittelt werden. (Hinweis: Bitte beachte bei der digitalen Übermittlung der Belege auf ihre Lesbarkeit!)
* Es kann entweder die Vorlage, oder aber auch selbstverständlich eine "selbstgestrickte" Form gewählt werden, die alle relevanten Parameter enthält
Im Folgenden findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Selbstverständlich stehen auch wir jederzeit bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.
Wann bekommen wir die Fördertranche überwiesen?
Die jeweilige Fördertranche iHv. € 750,- wird jedes Jahr bis zum 31. Jänner an das in der Kooperationsvereinbarung angegebene Konto überwiesen.
Was, wenn nicht die gesamte zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet wurde?
Im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der Gesundheitskompetenz soll die Fördertranche bestmöglich für Aktivitäten im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzt werden. Restbeträge von bis zu 10% der Fördertranche (für das Jahr 2022: € 75,-) können jedoch ohne Angabe von Gründen für geplante Aktivitäten des darauffolgenden Kalenderjahres verwendet werden. Die nachzuweisende Summe erhöht sich in diesem Fall im kommenden Jahr um den jeweiligen Betrag. (Ein Beispiel: Projektpartner XY weist für Aktivitäten im Jahr 2022 insgesamt € 700,- nach. Die restlichen € 50,- können ins nächste Jahr "mitgenommen" werden. Ende 2023 müssen dann € 800,- nachgewiesen werden)
Was, wenn wir mehr als die zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet haben? Kann auch mehr abgerechnet werden?
Ausgaben für Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft, die über die Fördertranche hinausgehen, können (im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der Gesundheitskompetenz) nicht für die Abrechnung im darauffolgenden Jahr verwendet werden. Selbstverständlich können für die Umsetzung der Aktivitäten weitere Finanzierungsquellen hinzugezogen werden - solange damit kein Gewinn erwirtschaftet wird.
Müssen Ausgaben für alle Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft getätigt werden?
Nein. Es müssen nicht für alle Aktivitäten Ausgaben nachgewiesen werden. Jedoch müssen auch jene Aktivitäten dokumentiert werden, für die keine Ausgaben getätigt wurden.
Welche Ausgaben können nicht abgerechnet werden
Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht dir das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise vor Anschaffung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon.