FIX Z'SAMM!

• INFORMATIONEN FÜR PROJEKTPARTNERORGANISATIONEN 2022/23 •

HARD FACTS

Dauer der Vereinbarung

Die Projektpartnerschaften wurden bis zum 31.12.2023 geschlossen.

Gegenstand der Vereinbarung

  • Die Einrichtung/Organisation setzt von jährlich mindestens 4 Aktivitäten, Projekte oder Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheitskompetenz junger Menschen um. Die Umsetzung dieser Aktivitäten werden mit € 750,- pro Jahr unterstützt.
  • Die Einrichtung/Organisation nimmt an mindestens einer Jugendgesundheitskonferenz pro Jahr teil und präsentiert vor Ort ihre umgesetzten Aktivitäten.
  • Die Mitarbeiter:innen der Einrichtung/Organisation nehmen an mindestens einer Fortbildung zum Themenkomplex der "Gesundheitskompetenz" pro Jahr teil.

Abrechnung 2023

Zum Nachweis über die Verwendung der Projektunterstützung für die Fördertranche 2023 müssen bis zum 15.12.2023 folgende Nachweise erbracht werden:

  • Kurz-Protokolle für die (mindestens 4) Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft im Jahr 2023 (Hinweis: Eine Vorlage steht auf dieser Website zum Download bereit*)
  • Mindestens 1 Foto bzw. Video je Aktivität
  • eine Aufstellung aller Ausgaben für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft (Hinweis: Eine Vorlage steht auf dieser Website zum Download bereit*)
  • Belege der Ausgaben für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft (Rechnungsdatum: 01.01.2023 - 30.11.2023)

Alle Unterlagen können entweder digital per E-Mail oder per Post übermittelt werden. (Hinweis: Bitte beachte bei der digitalen Übermittlung der Belege auf ihre Lesbarkeit!)

* Es kann entweder die Vorlage, oder aber auch selbstverständlich eine "selbstgestrickte" Form gewählt werden, die alle relevanten Parameter enthält

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Selbstverständlich stehen auch wir jederzeit bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.

Wann bekommen wir die Fördertranche überwiesen?
Die jeweilige Fördertranche iHv. € 750,- wird jedes Jahr bis zum 31. Jänner an das in der Kooperationsvereinbarung angegebene Konto überwiesen. 

Was, wenn nicht die gesamte zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet wurde?
Im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der Gesundheitskompetenz soll die Fördertranche bestmöglich für Aktivitäten im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzt werden. Restbeträge müssen innerhalb des Kalenderjahres 2023 an LOGO jugendmanagement gmbh rücküberwiesen werden.

Was, wenn wir mehr als die zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet haben? Kann auch mehr abgerechnet werden?
Ausgaben für Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft, die über die Fördertranche hinausgehen, können (im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der Gesundheitskompetenz) nicht für die Abrechnung im darauffolgenden Jahr verwendet werden. Selbstverständlich können für die Umsetzung der Aktivitäten weitere Finanzierungsquellen hinzugezogen werden - solange damit kein Gewinn erwirtschaftet wird.

Müssen Ausgaben für alle Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft getätigt werden?
Nein. Es müssen nicht für alle Aktivitäten Ausgaben nachgewiesen werden. Jedoch müssen auch jene Aktivitäten dokumentiert werden, für die keine Ausgaben getätigt wurden.

Welche Ausgaben können nicht abgerechnet werden

  • betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
  • Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit bzw. Personalstunden
  • Honorare für Mitglieder des Projektteams (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden - z.B. für die Moderation eines Workshops, usw.)
  • Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
  • nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 800,- brutto Warenwert)
  • Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smartphone, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten - außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
  • Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
  • Ausgaben von mehr als € 100, - für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex "Ernährung" (z.B. Kochkurs) - Bitte achte auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps findest du auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
  • Souveniers
  • Parteiwerbung
  • projektfremde Ausgaben
  • Pfand- und Sicherheitsleistungen

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht dir das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise vor Anschaffung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon.

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