FIX Z'SAMM!

• INFORMATIONEN FÜR PROJEKTPARTNERSCHAFT 2025 bis 2028 •

XUND und DU - startet wieder voll durch!

Ab 01.07.2025 werden wieder XUND und DU – Projektpartnerschaften für den Zeitraum 2025 bis 2028 in der Steiermark möglich! Die Antragsfrist für die Bewerbung ist der 31. Mai 2025 und das Antragsformular, sowie der Kriterienkatalog, stehen bald auf der XUND-Website bereit! Im Juni wird eine fachkundige Jury aus den vielen Bewerbungen die XUND und DU – Projektpartnerschaften in der Steiermark, mit kritischem Blick und unter bekannten Kriterien, auswählen und anschließend startet eine neue XUND und DU Projektpartnerschaft-Saison.  Eine weitere gute Nachricht dabei ist, dass das Projektbudget pro Jahr von einst 750,00 Euro auf unglaubliche 1.000,00 Euro angehoben wurde!

HARD FACTS

Bewerbung

  • Mittels downloadbaren Antragsformular (folgt zeitnah) bis zum 31.05.2025 an [email protected] einreichen
  • Anfang Juni 2025: Auswertung mit fachkundiger Jury laut aktuellem Kriterienkatalog 
  • Mitte Juni: Fachjurysitzung und Entscheidung
  • Ende Juni: Kooperationsvereinbarungen
  • 01.07.2025: START XUND und DU - Projektpartnerschaft in der Steiermark

Dauer der Vereinbarung

Die Projektpartnerschaften werden ab 01.07.2025 bis zum 31.12.2028 abgeschlossen.

Gegenstand der Vereinbarung

  • Die Einrichtung/Organisation setzt von jährlich mindestens 4 Aktivitäten, Projekte oder Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheitskompetenz, mit Fokus auf psychosoziale Gesundheit junger Menschen, um. Die Umsetzung dieser Aktivitäten werden mit € 1.000,- pro Jahr unterstützt, wobei 2025 aufgrund des fortgeschrittenen Jahres mit € 500,00 dotiert ist.
  • Die Einrichtung/Organisation nimmt an mindestens einer Jugendgesundheitskonferenz pro Jahr teil und präsentiert vor Ort ihre umgesetzten Aktivitäten.
  • Die Mitarbeiter:innen der Einrichtung/Organisation nehmen an mindestens einer Fortbildung zum Themenkomplex der "Gesundheitskompetenz" pro Jahr teil.

Abrechnung 2025

Zum Nachweis über die Verwendung der Projektunterstützung für die Fördertranche 2025 müssen bis zum 15.12.2025 folgende Nachweise erbracht werden:

  • Kurz-Protokolle für die (mindestens 4) Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft im Jahr 2025 (Hinweis: Eine Vorlage steht bald auf dieser Website zum Download bereit*)
  • Mindestens 1 Foto bzw. Video je Aktivität
  • eine Aufstellung aller Ausgaben für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft (Hinweis: Eine Vorlage steht bald auf dieser Website zum Download bereit*)
  • Belege der Ausgaben für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft (Rechnungsdatum: 01.07.2025 - 30.11.2025)

Alle Unterlagen können entweder digital per E-Mail oder per Post übermittelt werden. (Hinweis: Bitte beachte bei der digitalen Übermittlung der Belege auf ihre Lesbarkeit!)

* Es kann entweder die Vorlage, oder aber auch selbstverständlich eine "selbstgestrickte" Form gewählt werden, die alle relevanten Parameter enthält

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Selbstverständlich stehen auch wir jederzeit bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.

Wann bekommen wir die Fördertranche überwiesen?
Die Fördertranche 2025 wird nach Vertragsabschluss mit einem Vorschuss von € 500,- ausgestattet. Die weiteren Tranchen iHv. € 1000,-  werden nach Abrechnungen pro Jahr jeweils bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das in der Kooperationsvereinbarung angegebene Konto überwiesen. 

Was, wenn nicht die gesamte zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet wurde?
Im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz soll die Fördertranche bestmöglich für Aktivitäten im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzt werden. Restbeträge müssen innerhalb des Kalenderjahres an LOGO jugendmanagement gmbh rücküberwiesen werden.

Was, wenn wir mehr als die zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet haben? Kann auch mehr abgerechnet werden?
Ausgaben für Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft, die über die Fördertranche hinausgehen, können (im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz) nicht für die Abrechnung im darauffolgenden Jahr verwendet werden. Selbstverständlich können für die Umsetzung der Aktivitäten weitere Finanzierungsquellen hinzugezogen werden - solange damit kein Gewinn erwirtschaftet wird.

Müssen Ausgaben für alle Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft getätigt werden?
Nein. Es müssen nicht für alle Aktivitäten Ausgaben nachgewiesen werden. Jedoch müssen auch jene Aktivitäten dokumentiert werden, für die keine Ausgaben getätigt wurden.

Welche Ausgaben können nicht abgerechnet werden

  • betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
  • Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit bzw. Personalstunden
  • Honorare für Mitglieder des Projektteams (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden - z.B. für die Moderation eines Workshops, usw.)
  • Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
  • nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 800,- brutto Warenwert)
  • Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smartphone, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten - außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
  • Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
  • Ausgaben von mehr als € 100, - für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex "Ernährung" (z.B. Kochkurs) - Bitte achte auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps findest du auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
  • Souveniers
  • Parteiwerbung
  • projektfremde Ausgaben
  • Pfand- und Sicherheitsleistungen

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht dir das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise vor Anschaffung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon.

Farbbalken von Tripenta kreativ der Full Service Werbeagentur in Graz, Steiermark