Ab 01.07.2025 werden wieder XUND und DU – Projektpartnerschaften für den Zeitraum 2025 bis 2028 in der Steiermark möglich! Die Antragsfrist für die Bewerbung ist der 31. Mai 2025 und das Antragsformular, sowie der Kriterienkatalog, stehen bald auf der XUND-Website bereit! Im Juni wird eine fachkundige Jury aus den vielen Bewerbungen die XUND und DU – Projektpartnerschaften in der Steiermark, mit kritischem Blick und unter bekannten Kriterien, auswählen und anschließend startet eine neue XUND und DU Projektpartnerschaft-Saison. Eine weitere gute Nachricht dabei ist, dass das Projektbudget pro Jahr von einst 750,00 Euro auf unglaubliche 1.000,00 Euro angehoben wurde!
Bewerbung
Die Projektpartnerschaften werden ab 01.07.2025 bis zum 31.12.2028 abgeschlossen.
Zum Nachweis über die Verwendung der Projektunterstützung für die Fördertranche 2025 müssen bis zum 15.12.2025 folgende Nachweise erbracht werden:
Alle Unterlagen können entweder digital per E-Mail oder per Post übermittelt werden. (Hinweis: Bitte beachte bei der digitalen Übermittlung der Belege auf ihre Lesbarkeit!)
* Es kann entweder die Vorlage, oder aber auch selbstverständlich eine "selbstgestrickte" Form gewählt werden, die alle relevanten Parameter enthält
Im Folgenden findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Selbstverständlich stehen auch wir jederzeit bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.
Wann bekommen wir die Fördertranche überwiesen?
Die Fördertranche 2025 wird nach Vertragsabschluss mit einem Vorschuss von € 500,- ausgestattet. Die weiteren Tranchen iHv. € 1000,- werden nach Abrechnungen pro Jahr jeweils bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das in der Kooperationsvereinbarung angegebene Konto überwiesen.
Was, wenn nicht die gesamte zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet wurde?
Im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz soll die Fördertranche bestmöglich für Aktivitäten im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzt werden. Restbeträge müssen innerhalb des Kalenderjahres an LOGO jugendmanagement gmbh rücküberwiesen werden.
Was, wenn wir mehr als die zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet haben? Kann auch mehr abgerechnet werden?
Ausgaben für Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft, die über die Fördertranche hinausgehen, können (im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz) nicht für die Abrechnung im darauffolgenden Jahr verwendet werden. Selbstverständlich können für die Umsetzung der Aktivitäten weitere Finanzierungsquellen hinzugezogen werden - solange damit kein Gewinn erwirtschaftet wird.
Müssen Ausgaben für alle Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft getätigt werden?
Nein. Es müssen nicht für alle Aktivitäten Ausgaben nachgewiesen werden. Jedoch müssen auch jene Aktivitäten dokumentiert werden, für die keine Ausgaben getätigt wurden.
Welche Ausgaben können nicht abgerechnet werden
Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht dir das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise vor Anschaffung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon.