FIX Z'SAMM!

• INFORMATIONEN FÜR PROJEKTPARTNERSCHAFT 2025 bis 2028 •

XUND und DU-Projektpartner werden!

Ab 01.07.2025 werden wieder XUND und DU-Projektpartnerschaften für den Zeitraum 2025 bis 2028 in der Steiermark möglich! Die Antragsfrist für die Bewerbung ist der 31. Mai 2025 und das Antragsformular, sowie der Kriterienkatalog, stehen ab sofort unter https://xund.logo.at/projektpartnerschaft-bewerbung bereit! Im Juni wird eine fachkundige Jury aus den vielen Bewerbungen die XUND und DU-Projektpartnerschaften in der Steiermark auswählen.

HARD FACTS

Bewerbung

  • mittels digitalem oder downloadbaren Antragsformular unter https://xund.logo.at/projektpartnerschaft-bewerbung bis zum 31.05.2025 einreichen
  • Juryentscheidung und Bekanntgabe bis Ende Juni 2025
  • Start der Projektpartnerschaft und Überweisung der ersten Fördertranche

Dauer der Vereinbarung

Die Projektpartnerschaften werden bis zum 31.12.2028 abgeschlossen.

Gegenstand der Vereinbarung

  • Die Einrichtung/Organisation setzt jährlich mindestens 4 Aktivitäten, Projekte oder Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheitskompetenz, mit Fokus auf psychosoziale Gesundheit junger Menschen, um.
  • Für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft stehen der Einrichtung insgesamt € 3.500, - zur Verfügung, ausbezahlt  in vier Tranchen.
  • Die Einrichtung/Organisation präsentiert an mindestens einer Jugendgesundheitskonferenz pro Jahr ihre umgesetzten Aktivitäten.
  • Die Mitarbeiter:innen der Einrichtung/Organisation nehmen an mindestens einer Fortbildung zum Themenkomplex der "Gesundheitskompetenz" pro Jahr teil.

Abrechnung 2025

Zum Nachweis über die Verwendung der Projektunterstützung für die Fördertranche 2025 müssen bis zum 15.01.2026 folgende Nachweise erbracht werden:

  • Kurz-Protokolle für die (mindestens 4) Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft im Jahr 2025 (Hinweis: Eine Vorlage steht bald auf dieser Website zum Download bereit)
  • Mindestens 1 Foto bzw. Video je Aktivität
  • Eine Aufstellung aller Ausgaben für die Umsetzung der Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft (Hinweis: Die Originalbelege müssen aufbewahrt und auf Aufforderung innerhalb von 7 Jahren vorgelegt werden können.)

Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Selbstverständlich stehen auch wir jederzeit bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.

Wann bekommen wir die Fördertranche überwiesen?
Die erste Fördertranche iHv. € 500,00 wird innerhalb von 4 Wochen überwiesen. Die weiteren Tranchen iHv. € 1000,-  werden nach Abrechnungen pro Jahr jeweils bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das in der Kooperationsvereinbarung angegebene Konto überwiesen. 

Was, wenn nicht die gesamte zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet wurde?
Im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz soll die Fördertranche bestmöglich für Aktivitäten im jeweiligen Kalenderjahr eingesetzt werden. Restbeträge, die über 10% des im Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Budgets ausmachen, müssen im Rahmen der Abrechnung an LOGO jugendmanagement gmbh rücküberwiesen werden.

Was, wenn wir mehr als die zur Verfügung stehende Fördertranche verwendet haben? Kann auch mehr abgerechnet werden?
Ausgaben für Aktivitäten im Rahmen der Projektpartnerschaft, die über die Fördertranche hinausgehen, können (im Sinne einer kontinuierlichen Förderung der psychosozialen Gesundheitskompetenz) nicht für die Abrechnung im darauffolgenden Jahr verwendet werden. Selbstverständlich können für die Umsetzung der Aktivitäten weitere Finanzierungsquellen hinzugezogen werden – solange damit kein Gewinn erwirtschaftet wird.

Müssen Ausgaben für alle Aktivitäten im Rahmen der XUND und DU-Projektpartnerschaft getätigt werden?
Nein. Es müssen nicht für alle Aktivitäten Ausgaben nachgewiesen werden. Jedoch müssen auch jene Aktivitäten dokumentiert werden, für die keine Ausgaben getätigt wurden.

Welche Ausgaben können nicht abgerechnet werden

  • betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
  • Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit bzw. Personalstunden
  • Honorare für Mitglieder des Projektteams (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden - z.B. für die Moderation eines Workshops, usw.)
  • Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
  • nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 1.000,- netto Warenwert)
  • Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smartphone, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten - außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
  • Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
  • Ausgaben von mehr als € 100, - für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex "Ernährung" (z.B. Kochkurs) - Bitte achte auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps findest du auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
  • Souveniers
  • Parteiwerbung
  • projektfremde Ausgaben
  • Pfand- und Sicherheitsleistungen

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht dir das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise vor Anschaffung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktiere uns per E-Mail oder Telefon.

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