HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

• FAQ's •

ÜBERSICHT

Was, wenn nicht die gesamte Projektunterstützung verwendet wird?
Was soll mit den Mikroprojektunterstützungen erreicht werden?
Welchen Kriterien muss das Projekt entsprechen?
Welche Projekte werden abgelehnt?
Wofür darf die Projektunterstützung NICHT verwendet werden?
Dürfen Projekte auch in anderen Bundesländern oder im Ausland durchgeführt werden?
Bis wann müssen die Projekte durchgeführt werden?
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Können internationale Projekte eingereicht werden?
Können auch Schulprojekte eingereicht werden?
Wie kann eingereicht werden?
Wie lange kann mein Projekt dauern?
Darf man auch weitere Finanzierungsquellen hinzuziehen?
Ich habe ein Projekt eingereicht. Wie geht es weiter?
Wie und wann bekomme ich die finanzielle Unterstützung?
Was muss ich bei der Abrechnung beachten? Muss ich die Rechnungen aufheben?
Können in einem Jahr mehrere Projekte derselben Einrichtung eingereicht werden?
Wie lange ist die Einreichfrist?
Mein Projektansuchen wurde abgelehnt. Kann ich trotzdem noch zu einer Projektunterstützung kommen?
Was ist die Gesundheitskompetenz?


FRAGEN & ANTWORTEN

Was, wenn nicht die gesamte Projektunterstützung verwendet wird?

Alle Projektverantwortlichen sind angehalten, die Projekte gewissenhaft zu planen und nur um jene Unterstützung anzusuchen, die auch tatsächlich für die Umsetzung des Projekts benötigt wird. Uns ist jedoch durchaus bewusst, dass sich Projekte während der Umsetzungsphase individuell (und oft unvorhersehbar) entwickeln können.

Sollte daher das Budget nicht voll ausgereizt werden, empfehlen wir den projektverantwortlichen Personen, dieses im Sinne des Projekts (z.B. für Maßnahmen zum Zwecke der Nachhaltigkeit, für eine etwaige Wiederholung des Projekts zu einem späteren Zeipunkt, usw.) zu verwenden. Ausgaben mit reinem Selbstzweck, eigene Personal- oder Betriebskosten, Bereicherungen, usw. (siehe auch weiter unten) sind ausgeschlossen und werden bei der Abrechnung nicht akzeptiert. Weitere Informationen zu den nicht-abrechenbaren Ausgaben finden Sie hier

Sollten Unklarheiten bzw. Unsicherheiten bezüglich Anschaffungen bestehen steht das Projektteam unter der Telefonnummer +43 (0) 316 | 90 370-226 bzw. g[email protected] für eine Abklärung sehr gerne zur Verfügung! 

Was soll mit den Mikroprojektunterstützungen erreicht werden?

Mit dem geplanten Projekt soll die Gesundheitskompetenz der Jugendlichen gefördert werden. Dabei soll das Wissen über die eigene Gesundheit und/oder die Befähigung zum selbstbestimmten Handeln im Bereich der eigenen Gesundheit im Vordergrund stehen. 

Welchen Kriterien muss das Projekt entsprechen?

  • Mit dem geplanten Projekt soll der Themenkomplex der "Gesundheitskompetenz" angesprochen werden.
  • Das geplante Projekt soll als Hauptzielgruppe (sozial benachteiligte) Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren ansprechen.
  • Durch das geplante Projekt soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglicht werden, nachhaltige Erfahrungen im Bereich der persönlichen Gesundheit zu machen.
  • Das Projekt soll eine nachhaltige Wirkung auf die Teilnehmenden haben.
  • Das geplante Projekt soll bezüglich der finanziellen und zeitlichen Ressourcen realistisch umsetzbar sein.
  • Das geplante Projekt MUSS im Rahmen einer regionalen Jugendgesundheitskonferenzen jugendgerecht präsentiert werden.

Welche Projekte werden abgelehnt?

Ausgeschlossen werden jedenfalls Projekte, die:

  • bereits vor Projektansuchen beendet sind bzw. bei denen bereits ein Großteil umgesetzt wurde.
  • einer Beurteilung im Rahmen einer Ausbildung zugrunde liegen (z.B. Matura-Projekte, LAP, usw.).
  • im Regelunterricht an der Schule oder einer anderen Einrichtung des formalen Bildungsbereichs stattfinden (Schulen als Lebensraum von jungen Menschen sind jedoch sehr willkommen und natürlich nicht per se vom Fördercall ausgeschlossen!).
  • zur eigenen Bereicherung führen.
  • einen reinen Selbstzweck (z.B. Geburtstagsparty, Maturaball, usw.) erfüllen.
  • gegen rechtliche, ethische und/oder demokratische Grundsätze verstoßen.
  • gegen zivilgesellschaftliche Grundsätze (z.B. Diskriminierung, usw.) verstoßen.

Wofür darf die Projektunterstützung NICHT verwendet werden?

  • betriebsinterne Ausgaben (Miete, Betriebskosten, Kopierkosten, usw.)
  • Overhead-Stunden und Projektarbeitszeit
  • Honorare für Mitglieder des Projektteams bzw. Mitarbeiter:innen der Organisation/Einrichtung (Honorare für externe Personen können selbstverständlich abgerechnet werden - z.B. für die Leitung eines Workshops, usw.)
  • Ausgaben zur Projektdokumentation (z.B. Produktion von Projektberichten, usw.)
  • nicht geringwertige Wirtschaftsgüter (Waren mit über € 800,- brutto Warenwert)
  • Anschaffung von Bürogeräten (Laptop, PC, Drucker, Smarthphone, Handy, Tablet, etc.) oder sonstigen E-Geräten - außer sie sind für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts unbedingt notwendig und verhältnismäßig (Bitte vor der Anschaffung unbedingt abklären!)
  • Anschaffung von Alkohol, Nikotin & Co
  • Ausgaben von mehr als € 100, - für Verpflegung im Zuge von Ausflügen, Workshops, Kursen o.ä. (z.B. Gasthaus-Rechnungen), ausgenommen Lebensmittel für Projekte zum Themenkomplex "Ernährung" (z.B. Kochkurs) - Bitte achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung! Weitere Informationen & Tipps finden Sie auf www.gesundheitsfonds-steiermark.at
  • Lebensmittel & Getränke, die entgegen einer ausgewogenen Ernährung entlang der steirischen Ernährungspyramide stehen (z.B. Chips & Knabberzeug, Energy Drinks, Limonaden, Schokolade & Süßigkeiten, usw.) - Ausnahme: Es steht nicht der Verzehr der Produkte im Vordergrunde (z.B. sie werden zur Analyse von Inhaltsstoffen o.Ä. verwendet)
  • Souveniers
  • Parteiwerbung
  • projektfremde Ausgaben
  • Pfand- und Sicherheitsleistungen

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten bezüglich der Abrechenbarkeit steht Ihnen das Projekt-Team zur Abklärung (optimalerweise VOR Anschaffung bzw. Projektdurchführung) gerne zur Verfügung! Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon.

Dürfen Projekte auch in anderen Bundesländern oder im Ausland durchgeführt werden?

Nein, jedes Projekt muss in der Steiermark stattfinden. 

Bis wann müssen die Projekte durchgeführt werden?

Punktuelle bzw. kurzfristige Initiativen der Saison 2023 sollen zwischen 1.1.2023 und 30.11.2023 umgesetzt werden. Mittel- bzw. langfristige Maßnahmen sollen in diesem Zeitraum zumindest gestartet werden. 

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

Der Fördercall steht Multiplikatorinnen und Multplikatoren aus allen Bereichen der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit, Gemeinden, Privatpersonen, die sich mit und für Jugendliche engagieren und vielen mehr offen. Privatpersonen (und auch die projektverantwortlichen Personen) müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um die Projektunterstützung in Anspruch zu nehmen. 

Können internationale Projekte eingereicht werden?

Ja, das Projekt muss jedoch in der Steiermark stattfinden und Jugendliche mit aktuellem Lebensmittelpunkt in der Steiermark müssen sich daran beteiligen. Jugendliche aus anderen Ländern können aber selbstverständlich teilnehmen! 

Können auch Schulprojekte eingereicht werden?

Grundsätzlich ja. Nicht unterstützt werden jedoch Maturaprojekte, Diplomarbeiten, Projekte, die im Regelunterricht stattfinden und Projekte bzw. Arbeiten, für die eine Notengebung durch die Schule oder Ausbildungsstätte erfolgt. Die Schule als Lebensraum von jungen Menschen soll im Vordergrund stehen - Beispiele hierfür sind die Gestaltung von Pausen, von Räumen, vom Außenbereich, Projekte außerhalb des Regelunterrichts, usw. 

Wie kann ich mich am Fördercall beteiligen?

Hier geht's zum Ablauf der Projektunterstützung 

Wie lange kann mein Projekt dauern?

Die Projektdauer kann von Vorhaben zu Vorhaben unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt, dass Projekte der Saison 2023 zwischen 1. Jänner und 30. November 2023 zumindest gestartet und alle Anschaffungen, die abgerechnet werden sollen, getätigt sein müssen. 

Darf man auch weitere Finanzierungsquellen hinzuziehen?

Ja, zusätzliche Finanzierungsquellen sind möglich. Das Projekt darf jedoch auf keinen Fall Gewinn erzielen.

Ich habe ein Projekt eingereicht. Wie geht es weiter?

Nach der Übermittlung des Projektansuchens werden Sie innerhalb von zwei Wochen vom XUND und DU-Projektteam kontaktiert. Wurde das Projekt erfolgreich ausgewählt, erhält man eine Projektvereinbarung.

Wie und wann bekomme ich die finanzielle Unterstützung?

Bereits die Bewilligung des Projektansuchens ist gleichzeitig eine Garantie, dass Ihr Projekt nach Umsetzung und Abrechnung der Kosten finanziell unterstützt wird. Die Projektunterstützung wird nach der Präsentation bei der Jugendgesundheitskonferenz und nach Erhalt des Projektprotokolls, sowie der Übermittlung aller Originalbelege auf das in der Projektvereinbarung angeführte Konto ausgezahlt. 

Was muss ich bei der Abrechnung beachten? Muss ich die Rechnungen aufheben?

Projekte der Saison 2023 müssen bis zum 1. Dezember 2023 abgerechnet werden. Als Verwendungsnachweis dient die Präsentation des Projekts im Rahmen einer Jugendgesundheitskonferenz, sowie ein Projektprotokoll und einige Fotos (Übermittlung per Mail an gregor.fasching@logo.at möglich). Zusätzlich können die Belege im Original per Post (an LOGO jugendmanagement gmbH, z.H. Gregor Fasching, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz) geschickt werden (Die Originalbelege können selbstverständlich auch persönlich übergeben werden). Bitte nehmen Sie im Schreiben Bezug auf Ihr Projekt (z.B. mit dem Projekttitel, der Projektnummer usw.), um Verwechslungen auszuschließen. Auf (schriftlich geäußerten) Wunsch können die Rechnungen wieder per Post retourniert werden. In diesem Fall müssen die Originalbelege entsprechend der gesetzlichen Frist und für den Fall einer Prüfung durch den Landes- oder Bundesrechnungshof bis zum 31.12.2029 aufbewahrt werden. Sie können jedoch die Belege auch gerne via digitalem Scan übermitteln.

Können in einem Jahr mehrere Projekte derselben Einrichtung eingereicht werden?

Jein - Grundsätzlich kann in der ersten Phase des Fördercalls pro Standort und Jahr maximal eine Initiative unterstützt werden. Fungiert eine Organisation jedoch z.B. als Trägerorganisation, kann ein Projekt pro Standort unterstützt werden (z.B. bei Schulsozialarbeit, offene Jugendarbeit, Jugendwohlfahrt, usw.). In der zweiten Phase (ab April 2023) wird der Fördercall - sofern noch Mittel verfügbar sind - erweitert und es wird (unter bestimmten Voraussetzungen) eine zweite Initiative pro Einrichtung bzw. Standort möglich.

Wie lange ist die Einreichfrist?

Es gibt keine Einreichfristen. Grundsätzlich können Projektansuchen - so lange Mittel im jährlichen Fördertopf vorhanden sind - bis zur jeweiligen Jugendgesundheitskonferenz, bei der die Initiative präsentiert werden sollen, eingereicht werden. Es gilt das First-come-first-served-Prinzip (Eingangszeitpunkt des Projektansuchens).

Mein Projektansuchen wurde abgelehnt. Kann ich trotzdem noch zu einer Projektunterstützung kommen?

Ja. Sollte Ihr Projektansuchen abgelehnt werden, wird dies klar begründet. Sie können die Anregungen in den Projektantrag einpflegen und das Projekt wiederholt einreichen.

Was ist die Gesundheitskompetenz?

Das Projekt XUND und DU versteht Gesundheitskompetenz laut Definition nach Kristine Soerensen (et al. 2012): Gesundheitskompetenz umfasst das Wissen, die Motivation und die Kompetenzen von Menschen, relevante Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden um im Alltag Entscheidungen treffen zu können, die ihre Lebensqualität erhalten oder verbessern.

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